- Titelschutz
- Ti|tel|schutz 〈m.; -es; unz.〉 gesetzlicher Schutz eines Buch-, Zeitungs-, Zeitschriftentitels
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Ti|tel|schutz, der <o. Pl.> (Rechtsspr.):rechtlicher Schutz des Titels einer Publikation od. eines Kunstwerks.* * *
Titelschutz,rechtlicher Schutz der Titel von Werken. Als geschäftliche Bezeichnungen werden Werktitel nach § 5 Marken-Gesetz geschützt. Hierunter sind Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Film-, Ton-, Bühnen- oder sonstigen vergleichbaren Werken zu verstehen (z. B. »Der Spiegel«, »Die ZEIT«). Sie genießen Markenschutz entweder durch die Eintragung als Marke in das beim Patentamt geführte Markenregister oder aufgrund Verkehrsgeltung (Marke, Recht). Voraussetzung ist, dass der Titel Unterscheidungskraft besitzt. Auch bei Computersoftware kann Titelschutz bestehen. Urheberrechtlicher Schutz besteht nur ausnahmsweise, wenn bereits der Titel selbst eine individuelle geistige Schöpfung darstellt (z. B. »Dr. Murkes gesammeltes Schweigen«). Verletzungen des Titelschutzes können zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen des Titelinhabers führen.* * *
Ti|tel|schutz, der <o. Pl.> (Rechtsspr.): rechtlicher Schutz des Titels einer Publikation od. eines Kunstwerks.
Universal-Lexikon. 2012.